Anmeldung der Schulneulinge für den Besuch der Grundschulen (Schuljahr 2019/2020)
Die Schulneulinge für die Grundschule St. Martin sind am Mittwoch, dem 25. April 2018 oder am Donnerstag, dem 26. April 2018 im Hauptgebäude der Grundschule, Schulstr. 8, Raum 5 (Sekretariat), anzumelden.
Die Schulneulinge für die Grundschule Gellenbeck (auch für das Gebäude in Natrup-Hagen) sind am Mittwoch, dem 25. April 2018 oder am Donnerstag, dem 26. April 2018 in der Schule Gellenbeck, Görsmannstr. 16, Raum 15 (Sekretariat), anzumelden.
Die Schulneulinge für die Grundschule Gellenbeck (auch für das Gebäude in Natrup-Hagen) sind am Mittwoch, dem 25. April 2018 oder am Donnerstag, dem 26. April 2018 in der Schule Gellenbeck, Görsmannstr. 16, Raum 15 (Sekretariat), anzumelden.
Bei der Anmeldung muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Nähere Informationen über den Ablauf der Schulanmeldung werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor den Anmeldeterminen von den Grundschulen über einen Aushang in den Kindergärten bekannt gegeben.
Außerdem sind die zukünftigen Schulkinder bei der Anmeldung vorzustellen!
Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres 2019/2020 die Schulpflicht. Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbeginn erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen.
Für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. September 2019 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 1. Mai 2019 gegenüber der Schule abzugeben.
Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Gebrechen die Schule nicht besuchen können, müssen trotzdem angemeldet werden. Diese Kinder können dann aufgrund eines schulärztlichen Attestes vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Kinder, die bereits im vergangenen Jahr angemeldet wurden, brauchen nicht erneut angemeldet zu werden.
Grundschule St. Martin: Tel. 05401 9403
Grundschule Gellenbeck: Tel. 05405 7255
Außerdem sind die zukünftigen Schulkinder bei der Anmeldung vorzustellen!
Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres 2019/2020 die Schulpflicht. Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbeginn erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen.
Für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. September 2019 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 1. Mai 2019 gegenüber der Schule abzugeben.
Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Gebrechen die Schule nicht besuchen können, müssen trotzdem angemeldet werden. Diese Kinder können dann aufgrund eines schulärztlichen Attestes vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Kinder, die bereits im vergangenen Jahr angemeldet wurden, brauchen nicht erneut angemeldet zu werden.
Grundschule St. Martin: Tel. 05401 9403
Grundschule Gellenbeck: Tel. 05405 7255