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75 Jahre Grundgesetz

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Veröffentlicht am: 23.05.2024
Heute, am 23. Mai feiern wir ein Jubiläum: 75 Jahre Grundgesetz.

75 Jahre Grundgesetz_240425_CC_Niedersächsicher Städte- und Gemeindebund_GG__Post_Art_1 Das Grundgesetz ist das Fundament für unser Zusammenleben. Dieses Jubiläum bedeutet auch 75 Jahre Frieden und 75 Jahre persönliche und politische Freiheit. Über all die Jahre hat sich unsere demokratische Ordnung bewährt. Und deswegen finden wir: 75 Jahre Grundgesetz sollte man feiern. Am besten überall in Niedersachsen auf ganz unterschiedliche Weise. Infos zum Jubiläum gibt es hier: Die Grundrechte im Überblick | Portal Niedersachsen

Das Grundgesetz entstand unter dem Eindruck des verheerenden Zweiten Weltkrieges und der unfassbaren Gräueltaten der Nationalsozialisten. Die ersten Richtlinien für eine Verfassung entwickelte im August 1948 eine Gruppe von Politikern und Rechtsexperten auf Schloss Herrenchiemsee in Bayern. Dieser sogenannte Verfassungskonvent legte in nur knapp zwei Wochen den Grundstein für unser Grundgesetz.

Am 1. September 1948 trat dann der sogenannte „Parlamentarische Rat“ in Bonn zusammen. Dieser bestand aus stimmberechtigten Abgeordneten der deutschen Länder sowie Vertretern West-Berlins. Darunter 66 Männer und vier Frauen, weshalb wir heutzutage von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes sprechen. Sie hatten die Aufgabe eine konkrete Verfassung für den neuen Staat auszuarbeiten. Leitgedanke dabei war: Es sollten all die Fehler der Weimarer Republik vermieden werden, die zum Untergang der Demokratie beigetragen hatten. So grausame Verbrechen, wie sie im NS-Staat begangen wurden, sollten nie wieder möglich sein. Vorsitzender des Parlamentarischen Rates war der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer.

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates diskutierten fast neun Monate, um sich auf einen gemeinsamen Entwurf zu einigen. Genau vier Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat dann das Grundgesetz. In den folgenden Tagen wurde das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ durch elf der zwölf Landesparlamente und durch die westlichen Siegermächte genehmigt.

Am 23. Mai 1949 erfolgte mit der Verkündung des Grundgesetzes die Gründung des neuen Staates. Das war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland auf dem Fundament des Grundgesetzes.

Das Grundgesetz war am Anfang eigentlich eine Art Übergangslösung. Es sollte eine stabile Basis bis zur vollständigen Wiedervereinigung des deutschen Volkes sein. Dies brachte der parlamentarische Rat mit dem Namen „Grundgesetz“ und in der Präambel zum Ausdruck: „Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Mit der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 traten die fünf neuen Bundesländer auf dem Gebiet der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Der Name „Grundgesetz“ stand inzwischen für Freiheit, Gleichheit und Frieden und wurde deshalb auch im wiedervereinigten Deutschland beibehalten.

Das Grundgesetz verankert eine Reihe von Grundrechten, die den Bürgern fundamentale Freiheiten und Schutz garantieren. Diese Rechte in den Artikel 1 bis 19 umfassen die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Freiheit der Person, die Freiheit der Meinungsäußerung, Presse- und Informationsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum und das Erbrecht.

 
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