Nachbarschaftsrecht
Immer wieder kommt es in Nachbarschaften zu Unstimmigkeiten. Das niedersächsische Justizministerium hat dazu eine Broschüre herausgebracht. Mit einigen einfachen Tipps für das Zusammenleben kann sie helfen, Streit zu vermeiden.
Darin werden Fragen zum Thema: „Wie hoch darf die Hecke sein, wann darf man im Garten grillen, rasenmähen oder Musik hören?“ beantwortet.
Die Gemeindeverwaltung darf über diese größtenteils privatrechtlichen Angelegenheiten keine Auskunft geben, da Privatrecht Rechtsanwälten und Gerichten vorbehalten ist. Nur bei Ordnungsangelegenheiten z.B. bei Lärm oder Verbrennen von Gartenabfällen - oder bei baurechtlichen Fragen - beispielsweise bei Verstößen gegen Grenzabstände oder bei zu hohen Zäunen - kann die Gemeinde tätig werden.
Weiterführende Informationen zum Thema Nachbarschaftsrecht finden Sie hier: Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen