Anpassungen, Einführungen und Neufassungen im Hagener Ortsrecht
- die Neufassung der „Hundesteuersatzung der Gemeinde Hagen a.T.W.“ und der „Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Gemeinde Hagen a.T.W. (Marktgebührensatzung)“
- der Einführung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für touristische Leistungen in der Gemeinde Hagen a.T.W.“
- die Anpassung der „Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine und Verbände und Träger von Jugendheimen“ und der „Richtlinie über die Förderung von Menschen mit Behinderung“
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Hagen a.T.W. wurde inhaltlich angepasst und die Hundesteuersätze, die seit 1998 nicht verändert wurden, leicht angehoben. Zudem werden Hundesteuerbescheide nur noch versendet, wenn es zu einer Änderung kommt. Künftig wird auf die Nutzung von Hundesteuermarken verzichtet.
Die Marktgebühren wurden seit 2015 nicht verändert. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung werden diese ab dem 01.01.2025 erhöht.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für touristische Leistungen in der Gemeinde Hagen a.T.W. wurde durch die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (Juristische Personen des öffentlichen Rechts) beschlossen. Hier wurden zur steuerlichen Einordnung verschiedener Themenbereiche entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen.
Die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine und Verbände und Träger von Jugendheimen wurde zwar bereits im vergangenen Jahr aktualisiert, trotzdem bestand – insbesondere für Busfahrten – ein höherer Finanzierungsbedarf, so dass die Zuschüsse in Summe um ca. 50% angehoben wurden.
Auch die Richtlinie über die Förderung von Menschen mit Behinderung wurde an die aktuellen Verhältnisse angepasst; neben dem Zuschuss für Fahrten für teilnehmende Personen wurde auch der Zuschuss zum Mittagessen angehoben und ist nun für alle Hagener*innen über die Schulmensen geregelt.
Zudem wurde die Eintrittspreisanpassung der Bäder und Wasser GmbH beschlossen. Die Eintrittspreise wurden seit 2015 trotz einer jährlichen Inflation von bis zu 2,2 % nicht mehr angehoben.