Aufruf zur Bewerbung für das Amt der Schiedsperson (m/w/d)
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen (m/w/d) darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokolierenden Vergleichs zu beenden.
Die Schiedsperson (m/w/d) wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen die Schiedspersonen (m/w/d) sowie die stellvertretenden Schiedspersonen ehrenamtlich wahr.
Sie werden vom Rat der Gemeinde Hagen a.T.W. auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl vom Direktor des Amtsgerichts Bad Iburg bestätigt. Nach Ablauf einer Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in der Gemeinde Hagen a.T.W. wohnhaft, mindestens 30 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und nicht unter Betreuung stehen, können sich ab sofort bewerben:
Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angabe von
Name, Vorname, Geburtsname
Geburtsdatum und -ort
Anschrift
Beruf
Telefon
E-Mail (falls vorhanden)
Bewerbungen können bis zum 30.11.2024 bei der Gemeinde Hagen a.T.W., Fachdienst II, Schulstr. 7, 49170 Hagen a.T.W. eingereicht oder per Mail an folgende Mailadresse: borgmann@hagen-atw.de geschickt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unter der Telefon 05401/977-27 oder 977-24 sowie im Internet auf der Seite www.Schiedsamt.de.