Förderung von Wärmepumpen
Im Vorfeld hatten sich der Klima-, Umwelt- und Naturschutzausschuss (KUNA) sowie der Verwaltungsausschuss intensiv mit der Thematik beschäftigt. So werden Wärmepumpen bezuschusst, wenn bestehende Heizungsanlagen auf Gas-, Heizöl- oder Kohlebasis außer Betrieb genommen und demontiert werden. Als Nachweis ist die Stilllegung des Gasanschlusses durch den Netzbetreiber schriftlich zu bestätigen bzw. durch Handwerkerrechnung die ordnungsgemäße Reinigung bzw. Beseitigung des Heizöltanks und des Ölkessels zu belegen.
Wärmepumpen werden mit 10 % der Herstellungskosten, höchstens jedoch mit 1.500,00 € gefördert. Eventuell erforderliche Zusatzheizungen bei Hybridanlagen werden nicht gefördert.
Die Richtlinie und den Antrag zur Klima-, Umwelt und Naturschutz Förderung finden Sie hier: Kuna Förderrichtlinie (hagen-atw.de)
Den Antrag finde Sie ebenfalls in unserem Online-Portal "Open R@thaus": Klima-, Umwelt- und Naturschutz (KUNA) Förderung - openrathaus.hagen-atw.de