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Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer starten im Februar

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Veröffentlicht am: 30.01.2024
Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuer_innen© Landkreis Osnabrück
Der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ für den Landkreis Osnabrück hat auch in diesem Jahr ein Faltblatt entwickelt, das zur Gewinnung und Förderung von ehrenamtlichen Betreuer*innen beitragen soll.

Darüber hinaus liegt jetzt das Fortbildungsprogramm 2024 vor. Den Start bildet der Grundkurs, der am 13. Februar, 18 bis 20 Uhr, stattfindet. Eine telefonische Anmeldung ist notwendig (Durchwahl: 0541/338-7622).

Das aktuelle Faltblatt enthält in einfacher Sprache Informationen, die vom Anregungsverfahren bis zu Aufgaben, Rechten und Pflichten eines rechtlichen Betreuers reichen. Diese unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Über ein bestimmtes Verfahren beim Amtsgericht wird ihnen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt.

Nach wie vor wird der überwiegende Anteil an rechtlichen Betreuer*innen von Familienangehörigen sowie sozial engagierten ehrenamtlichen Menschen wahrgenommen.

Unterstützt werden sie bei den speziellen, formellen und vermögensrechtlichen Aufgaben durch Betreuungsvereine wie auch durch die Betreuungsstelle. Hier setzt das Fortbildungsprogramm 2024 an. Es enthält die einzelnen Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen.

In dem Grundkurs am 13. Februar stellen die Mitarbeitenden der Betreuungsvereine für alle Interessierten die Grundlagen des Betreuungsrechts dar und geben eine Einführung in die Tätigkeit der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung.

Der Kurs richtet sich an Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und Verantwortung übernehmen wollen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Freunde an persönlichen Kontakten, Einfühlungsvermögen, Geduld sowie die Fähigkeit, Menschen bei schriftlichen und finanziellen sowie persönlichen Angelegenheiten unterstützen zu können.

Die Teilnehmer des Arbeitskreises „Betreuung“ im Landkreis Osnabrück beraten Interessenten zu Fragen der Betreuung, der Fortbildung- und Beratungsmöglichkeiten oder zur Übernahme einer Betreuung im Ehrenamt. Zum Arbeitskreis gehören die Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück und die Betreuungsvereine Sozialdienst katholischer Frauen Osnabrück Stadt und Landkreis e.V. und der Katholische Verein für soziale Dienste im Artland e.V. (SkFM).

Informationen sind erhältlich bei Herrn Koopmann (SkF Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon: 0541/33876-22), Frau Schumacher (SkF Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon: 05439/1645) sowie Herrn Birke (SkFM Artland, Telefon: 0541/33144-20). Beim Landkreis Osnabrück sind Informationen erhältlich bei Frau Pope (Telefon: 0541/501-3039), Frau Osterhold (Telefon: 0541/501-3439), Frau Grote (Telefon: 0541/501-3438), Frau Riepenhof (Telefon: 0541/501-3839), Frau Harbig (Telefon: 0541/501-3252), Herrn Hielscher (Telefon: 0541/501-3238), Herrn Alves (Telefon: 0541/501-3045, Frau Budke (Telefon: 0541/501-3240 und Herrn Peitzmeyer (Telefon: 0541/501-3038).

Bildunterschrift:

Kreisrat Matthias Selle (rechts) und der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ präsentieren das Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuer*innen.

 
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Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

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Mo., Di., Do., Fr.
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

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