Geschwindigkeitsbegrenzung: Abseits der Hauptstraßen gilt innerorts Tempo 30km/h
Die Gemeinde Hagen a.T.W. weist daraufhin, dass abseits der Hauptstraßen innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt.
Diese Maßnahme dient der allgemeinen Verkehrssicherheit. Die reduzierte Geschwindigkeit verringert erheblich das Risiko von Unfällen insbesondere von schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder und ältere Menschen, zudem profitieren auch Radfahrende von dieser Maßnahme.
Eine Besonderheit ist vielen Verkehrsteilnehmenden nicht bekannt: Die Tempo-30-Zone ist mit entsprechenden Schildern nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören. Am Anfang der Zone steht das Verkehrszeichen 274.1 (siehe Foto), am Ende die grau hinterlegte, durchgestrichenen Variante 274.2. An den einzelnen Straßeneinmündungen wird der Hinweis nicht wiederholt. An vielen Stellen wird zur Erinnerung auf der Straße eine weiße "30" aufgebracht. Von Auto- und Radfahrenden wird erwartet, dass sie wissen, dass sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden. Als Vorfahrtsregel gilt meistens rechts vor links.
Mit Tempo 30 km/h soll eine entspannte Verkehrssituation, die auch zur Lärmreduktion und einer besseren Lebensqualität beiträgt, geschaffen werden. Daher appellieren Rat und Verwaltung der Gemeinde Hagen a.T.W. an alle Verkehrsteilnehmende, die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten und so einen Beitrag zu einem sicheren Miteinander im Straßenverkehr zu leisten.