Schnellnavigation Seitenkopf leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Hagen am Teutoburger Wald - zur Startseite
Menü
  • Kirschvielfalt in Hand

    Kirschvielfalt in Hand

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • Kirschlehrpfad mit Blick auf Hagen

    Kirschlehrpfad mit Blick auf Hagen

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • Blütenpracht

    Blütenpracht

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • Hof Kasselmann Hagen a.T.W. Osnabruecker Land Spitzensport Reitturnier Horses & Dreams

    Hof Kasselmann Hagen a.T.W. Osnabruecker Land Spitzensport Reitturnier Horses & Dreams

    © Hof Kasselmann
  • Borgberg_Aussicht nach Hagen

    Borgberg_Aussicht nach Hagen

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • Blick ins Forellental_Hagen

    Blick ins Forellental_Hagen

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • Schöne Aussicht vom Borgberg

    Schöne Aussicht vom Borgberg

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • OpenR@thaus
  • Bekanntmachungen
  • Newsletter
  • 24 h Gemeinde Notdienst
  • Mängelmeldung
  • Bürgerservice
  • Ratsinformation
  • Jobs und Karriere
  • Förderung Umweltmaßnahmen
  • Glasfaserausbau
    • Facebook
      Twitter
      WhatsApp

Grundsteuer: Ohne geht es nicht! Lassen Sie sich nicht verunsichern.

Inhaltsbereich
Veröffentlicht am: 06.02.2023
Anlässlich der am 31. Januar 2023 auslaufenden Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung nimmt die Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema zu.

Viele Bürger*innen haben bereits Feststellungsbescheide ihrer Finanzämter erhalten und sind in Sorge, künftig höhere Abgaben leisten zu müssen. Die Gemeinde Hagen a.T.W. sorgt für Aufklärung: „In der öffentlichen Debatte wird derzeit viel durcheinandergebracht. Die Grundsteuerreform ist keine versteckte Steuererhöhung. Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Grundsteuer als solche infrage gestellt wird. Mit ihr werden bedeutsame Aufgaben und Einrichtungen vor Ort erst möglich.“

Aus gemeindlicher Sicht ist nachvollziehbar, dass die Grundsteuerreform einige Menschen verunsichert. Es lohnt aber ein genauerer Blick auf die Gründe und Folgen:

Warum überhaupt eine Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine der wenigen direkten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Grundstücks- und Hauseigentümer*innen tragen damit zur Finanzierung wichtiger Aufgaben und Einrichtungen vor Ort bei. Hierzu zählen die Straßen, die Schulen, die freiwillige Feuerwehr, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen. Mit etwa 1,5 Mrd. Euro Steuereinnahmen zählt die Grundsteuer B zu einer der bedeutendsten Einnahmepositionen der niedersächsischen Kommunen. Ohne sie geht es nicht.

Warum eine Reform der Grundsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Basis veralteterer Einheitswerte verfassungswidrig ist. Bund und Länder mussten daher eine neue Form der Berechnung entwickeln, die auch in Niedersachsen eine neue Bewertung der Grundstücke und Häuser erforderlich macht. Die maßgebenden Faktoren in Niedersachsen sind die Grundstücksgröße, die Nutzung und die Lage.

Drohen jetzt höhere Grundsteuern?
Von vornherein war es Ziel des Gesetzgebers, eine im Großen und Ganzen aufkommensneutrale Grundsteuerreform zu schaffen. Die Grundsteuerreform ist also keine versteckte Steuererhörung. Einzelne Steuerzahler*innen könnten aber mehr als bisher bezahlen, andere weniger. Zudem kann es auch zu Erhöhungen kommen, die für eine Stadt oder Gemeinde unabhängig von der Reform immer wieder notwendig sind, um die eigenen Aufgaben erfüllen zu können.

Mein Finanzamt hat mir einen anderen Grundsteuermessbetrag als früher gemeldet; wie viel Steuern muss ich jetzt bezahlen?
Die neuen Messbeträge werden erstmals 2025 für die Berechnung der Grundsteuer Anwendung finden. Bis dahin müssen die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze vor Ort (neu) festlegen. Erst aus der Kombination aus Grundsteuermessbetrag und neuem Hebesatz ist die eigentliche Steuerlast zu berechnen. Wieviel Euro Eigentümer*innen tatsächlich zahlen müssen, kann die Person erst wissen, wenn er/sie den Grundsteuerbescheid erhält. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2024 geschehen. Allein der Grundsteuermessbetrag sagt also noch nichts über die endgültige Höhe der Grundsteuer aus; er kann nicht auf die derzeitigen Hebesätze angewendet werden.

Ich habe meine Erklärung noch nicht abgegeben. Droht mir ein Bußgeld?
Soweit bekannt, wird die Finanzverwaltung nach Fristablauf (31. Januar 2023) zunächst Erinnerungsschreiben versenden. Später können Verspätungszuschläge und Zwangsgelder drohen. Weiterhin können ausstehende Fälle gegebenenfalls geschätzt werden.
 

Nds. Flächen-Lage-Modell für die Grundsteuer B© Landesamt für Steuern Niedersachsen

 
leer
Seitenfuss

Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

Logo familienfreundlicher Arbeitgeber freigestellt Wappen farbig freigestellt Logo familiengerechte Kommune freigestellt Label Bronze Hagen aTW

 Hagen a.T.W. 2025

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
Navigation
  • Startseite
  • Unser Hagen a.T.W.
    • Hagen a.T.W. stellt sich vor
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Zertifikate
      • Familiengerechte Kommune
      • Nachhaltige Kommune
      • Familienfreundlicher Arbeitgeber
      • Staatlich anerkannter Erholungsort
      • Wir gehen den Niedersächsischen Weg
    • EU Förderung „Perspektive Innenstadt“
      • Nachhaltiges Mobilitätskonzept
      • Endlich wieder feiern!
      • Zurück in die Zukunft
      • Facelifting im Ortskern
    • Impressionen
    • Imagefilm
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
      • Unsere Dienstleistungen
      • OpenR@thaus
      • Wegweiser
      • Mängelmeldung
      • Organigramm
      • Ansprechpartner*innen von A-Z
      • Formulare und Downloads
    • Ratsinformation
    • Ortsrecht
  • Leben in Hagen a.T.W.
    • Freizeit & Veranstaltungen
      • Veranstaltungen
      • Belegungspläne der gemeindlichen Räumlichkeiten
      • Sport und Erholung
        • Sportstätten
        • Hallen- und Freibad
        • Wandern und Radfahren
      • Spiel- und Bolzplätze
      • Jugend-Treffpunkte
      • Kirchliches Leben
    • Familie & Familienbüro
      • Familienbüro
      • Kindertagespflege
      • Kindertagesstätten
      • Frühe Hilfen
      • Hagener Bildungspaket
      • BabyBesuchsDienst
      • Familienförderung
      • Gleichstellungsberatung
      • Seniorenberatung
      • Pflegeangebote
    • Vereine und Ehrenamt
      • Ehrenamtsbüro
      • Unsere Vereine und Verbände
      • Räumlichkeiten
      • De Helpers
    • Bildung
      • Kindertagesstätten
      • Schulen
      • Jugendmusikschule
      • Volkshochschule
    • Bauen und Wohnen
      • Baubewerberliste
      • Sanierungstipps für Alt-und Neubauten
      • Geodaten / Bebauungspläne
      • Ver- und Entsorgung
      • Dorfentwicklung Hagen a.T.W.
      • Ortskernsanierung
      • LEADER-Region "Hufeisen"
      • Mietpreisspiegel
      • Nachbarschaftsrecht
    • Umwelt & Mobilität
      • KUNA Förderrichtlinie
      • Energieberichte
      • Umweltschutzbeauftragter
      • Repair-Café
      • Öffentlicher Nahverkehr
      • AG Nachhaltigkeit
      • Tiere und Pflanzen
    • Gesundheit
      • Vorsorge, Versorge, Notfälle
      • Notdienste
      • Defibrillation
      • Hitzeschutz
  • Gast sein in Hagen a.T.W.
    • Tourismus in Hagen a.T.W.
    • Hagener Produkte: Kirsche, Bücher und mehr
    • Veranstaltungen
    • Gastronomie
    • Sehenswürdigkeiten, Ausflugsziele
    • Kirsche entdecken
    • Reitsport in Hagen a.T.W.
    • Urlaub Aktiv
      • Wandern
      • Radfahren
      • Erlebnisse
      • Badespaß
    • Übernachten
    • Anreise
  • Wirtschaft
    • Kommunale Wirtschaftsförderung
    • Unternehmerverband