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  • Kirschvielfalt in Hand

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  • Kirschlehrpfad mit Blick auf Hagen

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  • Borgberg_Aussicht nach Hagen

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Informationen zur Bundestagswahl

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Veröffentlicht am: 06.01.2025

Am 23. Februar 2025 werden die Bürger:innen der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammensetzung des nächsten Bundestages entscheiden. Damit sich für alle Wahlberechtigten der Gang zur Urne problemlos gestaltet, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Bundestagswahl zusammengestellt.

Das Wahlbüro finden Sie im Rathaus, Zimmer 1 A im Erdgeschoss
Schulstr. 7, 49170 Hagen a.T.W.
Tel.: 05401/ 977-70
Fax: 05401/977-60
E-Mail: wahlen@hagen-atw.de

Zu folgenden Öffnungszeiten ist das Wahlbüro geöffnet:
Montag und Dienstag:    08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:                    08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:                           08:00 - 12:30 Uhr
Freitag, 21.02.2025:       08.00 - 15.00 Uhr 

Der Wahlkreis 39
Zum Bundestagswahlkreis 39 Stadt Osnabrück gehören die Städte Osnabrück und Georgsmarienhütte sowie die Gemeinden Belm, Hagen a.T.W., Hasbergen und Wallenhorst.


Briefwahl

Die Frist zur Online-Beantragung der Briefwahl ist abgelaufen. Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie die Briefwahlunterlagen persönlich bis zum 21. Februar 2025 (spätestens 15 Uhr!) im Wahlbüro Rathaus, Zimmer 1 A im Erdgeschoss, abgeholt haben oder direkt vor Ort wählen.


Mit der Rikscha zum Wahlsonntag
Dieses Jahr gibt es eine besondere Aktion, die den Weg zum Wahllokal am 23.02.2025 nicht nur einfach, sondern auch nachhaltig und charmant macht: Mit d Mit der Rikscha zur Bundestagswahl© R.Berlekamp er Rikscha zur Wahl.
Wer Schwierigkeiten hat, das Wahllokal zu erreichen, oder einfach einmal ein besonderes Erlebnis sucht, kann sich von einer Rikscha abholen und direkt vor die Tür des Wahllokals fahren lassen. Dabei stehen Komfort und Umweltfreundlichkeit im Vordergrund. Die Rikscha-Fahrer*innen sind ehrenamtlich unterwegs und ermöglichen es u.a. älteren Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität an der Bundestagswahl persönlich teilzunehmen.

Eine telefonische Anmeldung unter 0178/3041539 ist im Vorfeld notwendig!

Mit dieser Aktion wird nicht nur der Wahlsonntag zu einem Erlebnis, sondern auch ein Zeichen gesetzt für Solidarität, Gemeinschaft und eine nachhaltige Zukunft.  Steigen Sie ein, lassen Sie sich bequem zum Wahllokal bringen und machen Sie Ihre Stimme hörbar – denn jede Stimme zählt!                       

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

· das 18 Lebensjahr vollendet haben,

· seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben 

  oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

· nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, können seit der Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Wahlbenachrichtigung

Wer am Stichtag 12. Januar 2025 die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, wird in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis zum 02. Februar 2025 einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Darin wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal jeweils gewählt werden kann. Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich sofort beim Wahlbüro melden.

Briefwahl

Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, für den gibt es natürlich auch bei der Bundestagswahl 2025 die Möglichkeit der Briefwahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 05. Februar 2025.

Wie erhalten Sie die Briefwahlunterlagen?

  • Scannen Sie den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief
  • Ab sofort ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrigtigungsbrief hier möglich: Briefwahl 
  • Kommen Sie zu den oben angegebenen Öffnungszeiten persönlich in das Wahlbüro.  Wichtig ist, dass Sie Ihren gültigen Ausweis und den Wahlbenachrichtigungsbrief vorlegen,  um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Diese können Sie dann entweder zu Hause  ausfüllen oder Sie wählen in der vorgesehenen Wahlkabine im Rathaus.
  • Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich. Hierzu füllen Sie die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes vollständig aus und geben den von Ihnen unterschriebenen  Brief im Wahlbüro ab, oder aber Sie senden ihn im frankierten Umschlag dem Wahlbüro zu.

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail, oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.

Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.

Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 20.02.2025) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.

Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden.Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Wahlsonntag

Für den Wahlsonntag gilt, dass nur in dem Wahlraum gewählt werden kann, der auf dem Benachrichtigungsbrief angegeben ist – und zwar von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Hier ist die Wahlbekanntmachung- Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu finden.

 
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Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

Logo familienfreundlicher Arbeitgeber freigestellt Wappen farbig freigestellt Logo familiengerechte Kommune freigestellt Label Bronze Hagen aTW

 Hagen a.T.W. 2025

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