Informationen zur Landtagswahl
Am 09. Oktober 2022 werden die Bürger*innen des Landes Niedersachsen über die Zusammensetzung des nächsten Landtages entscheiden. Damit sich für alle Wahlberechtigten der Gang zur Urne problemlos gestaltet, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Landtagswahl zusammengestellt.
| Das Wahlbüro finden Sie im Rathaus, Ratssitzungssaal 1. Etage, Schulstr. 7, 49170 Hagen a.T.W. Tel.: 05401/ 977-70 Fax: 05401/977-60 E-Mail: wahlen@hagen-atw.de |
Zu folgenden Öffnungszeiten ist das Wahlbüro geöffnet:
| Montag bis Freitag | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Montag und Dienstag | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag, den 07.10.2022 | 08.00 – 13.00 Uhr |
Der Wahlkreis 76
Zum Wahlkreis 76 Georgsmarienhütte gehören die Städte Bad Iburg und Georgsmarienhütte sowie die Gemeinden Bad Laer, Bad Rothenfelde, Glandorf, Hagen a.T.W. und Hasbergen.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das 18 Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 3 Monaten im Land Niedersachsen ihren Hauptwohnsitz haben
- nicht nach § 3 Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigung
Wer am Stichtag 28. August 2022 die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, wird "von Amts wegen" in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis zum 18. September 2022 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Darin wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal jeweils gewählt werden kann. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich sofort beim Wahlbüro melden. Die Wahlberechtigung ist in der Regel in wenigen Minuten zu klären.
Briefwahl
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, für den gibt es natürlich auch bei der Landtagswahl 2022 die Möglichkeit der Briefwahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 12. September 2022.
Wie erhalten Sie die Briefwahlunterlagen?
- Sie kommen zu den oben angegebenen Öffnungszeiten persönlich in das Wahlbüro.
Wichtig ist, dass Sie Ihren gültigen Ausweis und die Wahlbenachrichtigungskarte vorlegen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Diese können Sie dann entweder zu Hause ausfüllen oder Sie wählen in der vorgesehenen Wahlkabine im Rathaus. - Sie beantragen die Briefwahlunterlagen schriftlich. Hierzu füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vollständig aus und geben die von Ihnen unterschriebene Karte im Wahlbüro ab, oder aber Sie senden die Karte im frankierten Umschlag dem Wahlbüro zu. Alternativ kann auch das PDF-Dokument als Antrag zur Briefwahl verwendet werden: Wahlscheinantrag 2022
- Sie beantragen ab dem 29.08.2022 Briefwahlunterlagen online über die Homepage der Gemeinde Hagen a.T.W.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail, oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.
Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeber*innen auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.
Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 06. Oktober 2022) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.
Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Wahlsonntag
Für den Wahlsonntag gilt, dass nur in dem Wahlraum gewählt werden kann, der auf der Benachrichtigungskarte angegeben ist – und zwar von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Weitere Informationen:
Landeswahlleiterin
Landkreis Osnabrück
Bekanntmachungen:
Bekanntmachung über die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen
Wahlbekanntmachung (29.09.2022)





