Parkdauerbegrenzung im Ortskern
Parkscheibenverstöße wurden bisher nur mit einem freundlichen Hinweis (ohne Verwarngeld) quittiert. Nach dieser Übergangszeit werden zukünftig bei Nichteinhaltung der Parkdauer Verwarngelder verteilt.
Im Bereich der Dorfstraße und der Straße Am Kirchplatz gilt eine Parkzeitdauer von maximal einer Stunde. Im zentralen Bereich des Gibbenhoffs und der Martinistraße kann bis zu zwei Stunden geparkt werden. Parkplätze ohne Zeitbegrenzung stehen Am Dorfbrunnen/ Jahnstraße sowie gegenüber des K+Ks zur Verfügung. Hier dürfen jedoch keine Anhänger und Wohnmobile abgestellt werden. Mit dieser Regelung soll der Parkraum gerechter verteilt und die einzelnen Parkflächen effizienter genutzt werden. Bitte machen Sie sich rechtzeitig mit der neuen Regelung vertraut und tragen somit dazu bei, das Parken im Ort gerechter und übersichtlicher zu gestalten.