Parkscheibenregelung in der Dorfstraße und im Kernbereich des Gibbenhoffs
Veröffentlicht am:
25.11.2024
Die Regelung soll dafür sorgen, dass Parkplätze zeitlich begrenzt genutzt werden und so für eine höhere Fluktuation und Verfügbarkeit gesorgt wird. Die zulässige Parkdauer hängt von der jeweiligen Beschilderung ab. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Parkplatz in der Regel "freigemacht" werden. Wer keine Parkscheibe verwendet oder die Zeit überschreitet, riskiert ein Bußgeld, da dies als Verstoß gegen die Parkregelung gewertet wird.
Hier finden Sie eine Übersicht zur Parkscheibenregelung.





