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Regionales Raumordnungsprogramm: Landkreis legt dritten Entwurf für die öffentliche Beteiligung aus

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Veröffentlicht am: 10.02.2025
Der nächste Schritt für das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Osnabrück steht bevor: Heute, am 10.Februar wird der dritte Entwurf für die öffentliche Beteiligung ausgelegt, die bis zum 25. März dauert.

Damit enthält es weitere Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie von Bürgerinnen und Bürger, die in der zweiten Auslegung im vergangenen Jahr eingereicht wurden. Allerdings handelt es sich nun um ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren, da einige Teilbereiche des Regionalen Raumordnungsprogramms nach den vorherigen Offenlegungen bereits abgeschlossen werden konnten.

Zu den Teilbereichen, zu denen erneut Anregungen eingereicht werden können, gehören 15 Windenergiegebiete. Die Fläche dafür wurde nach den bisherigen Rückmeldungen angepasst. Ein weiterer Teilbereich sind die Versorgungskerne im Einzelhandel für die Gemeinden Bad Laer, Fürstenau und Neuenkirchen, die nach den bisherigen Anregungen angepasst wurden. Das erneute Beteiligungsverfahren wurde zudem notwendig, da sich in der Zwischenzeit Gesetze und rechtliche Anforderungen geändert haben. Dies betrifft etwa Torfgebiete. Alle Änderungen lassen sich in einem zusätzlichen Änderungsdokument nachverfolgen.

Regionale Raumordnungsprogramme sind die größten Planungsverfahren für die Regionalentwicklung in Niedersachsen, für die die Landkreise verantwortlich sind. Das RROP deckt ein breites Themenspektrum ab, teils mit direkter Rechtswirkung, teils mit Steuerungswirkung für Kommunen und andere Behörden in ihrer eigenen Planungstätigkeit. Inhaltlich ist das wichtigste aktuelle Thema des RROP die Steuerung der Windenergie. Weitere zentrale Themen sind Siedlungsentwicklung, großflächiger Einzelhandel, Moorschutz, Rohstoffgewinnung, klimabedeutsame Räume, Biotopverbunde, Wald, Landwirtschaft, Flächenverbrauch und Hochwasserschutz.

Die erneuten Eingaben aus der Bevölkerung werden erneut sorgfältig ausgewertet und führen zu einem Entwurf, der dann Grundlage für die Politik ist. Die finale Entscheidung wird der Kreistag treffen. Abschließend wird diese Fassung dem Land Niedersachsen zur Genehmigung vorgelegt.

Das Raumordnungsprogramm besteht aus einer beträchtlichen Menge an Text und einer Karte, die in einer beschreibenden Darstellung näher erklärt wird. Das letzte umfassende RROP datiert aus dem Jahr 2004. In der Zwischenzeit waren zwei Teilprogramme – Einzelhandel (2010) und Energie (2013) – entwickelt worden.

Die Kreisverwaltung hatte 2023 einen ersten Entwurf entwickelt. Aufgrund der Stellungnahmen von Kommunen, Nachbarkreisen, Bundes- und Landesbehörden, weiteren öffentlichen Planungsträgern, anerkannten Naturschutzverbänden und der breiten Öffentlichkeit wurde eine zweite Fassung entwickelt, die im vergangenen Jahr ausgelegt wurde. Die Öffentlichkeit kann nun vom 10. Februar bis zum 25. März unter Auslegungen | Landkreis Osnabrück teilnehmen oder persönlich im Verwaltungsgebäude des Landkreises auf die Unterlagen zugreifen.

 
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