Verbrannt, verbrüht - was nun?
Fokus des Aktionstages 2022 liegt u. a. auf Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes. Was ist nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall zu tun, wo werden brandverletzte Kinder behandelt und welche Folgen hat eine thermische Verletzung für das Kind und die Familie? Auf diese und weitere Fragen möchte Paulinchen e. V., Initiator des Aktionstages, mit vielen bundesweiten Aktionspartner*innen am 7. Dezember eingehen.
Erste Hilfe im Notfall:
- Ruhe bewahren
- Notruf 112 alarmieren
- Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.
Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.
Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.
Kühlen:
- Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
- Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
- Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.
Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.
Paulinchen ruft bundesweit rund um den 7. Dezember zum Mitmachen auf. Auf der Webseite www.paulinchen.de werden neben Aktionsideen und kostenfreien Infomaterialien auch alle Veranstaltungen zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte aufgelistet.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.paulinchen.de/fileadmin/Paulinchen/2019/2019_TDBK/2019_TDBK_Flyer_web.pdf





