Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber*innen, geduldete sowie vollziehbar ausreisepflichtige Personen, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
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