Umweltschutzbeauftragter
Der Umweltschutzbeauftragte ist Ansprechpartner in allen Belangen rund um den Umwelt- und Naturschutz.
Zu seinen Aufgaben gehören
- die Öffentlichkeitsarbeit,
- die Koordinierung der Umweltarbeit von Gruppen und Vereinen,
- die Unterstützung der Projektarbeit in Schulen und Kindergärten,
- die Beratung zu den Landschaftspflegeprogrammen des Landkreises,
- die Beratung zu den Umweltförderprogrammen der Gemeinde Hagen a.T.W.
- die Bearbeitung und ggfs. Weiterleitung von Hinweisen und Anträgen aus der Bevölkerung.
Zu seinen Projekten gehören zum Beispiel:
- Wildblumenwiesen und Blühstreifen
- Mehrwegverpackung bei Essen to go
- Insektenhotels
- Blühwiesen
- Naherholungspfad Gellenbeck
- u.v.m.
Die Kontaktdaten des aktuellen Bezirksförsters finden Sie hier: Bezirksförsterei Hüggel
Tipps vom Umweltschutzbeauftragten
Unkraut mit Dampfreiniger bekämpfen
Die grüne Saison ist just gestartet und überall blüht es, so auch die oftmals unerwünschten Beikräuter. Umweltschutzbeauftragter Ulrich Elixmann empfiehlt diese mit heißem Wasser und Dampf zu beseitigen.
Das ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern zerstört auch langfristig die Zellstruktur der Pflanzen. Die Methode hat die Vorteile, dass es keine Einschränkungen bei der Anwendung in Gewässernähe gibt, die oberirdischen Pflanzenteile, auch die Samen, zerstört werden und die Wurzeln so stark geschwächt werden, dass die Pflanze eingeht. Einziger Nachteil ist, dass die Unkräuter im ersten Jahr drei bis vier Mal bedampft werden müssen. In den Folgejahren genügen meist zwei Anwendungen.
Wann Sie Hecken schneiden dürfen – und wann nicht
Laut Gesetz (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) ist zwischen dem 1. März und dem 30. September der Heckenschnitt in Deutschland verboten. In diesem Zeitraum dürfen Hecken, Sträucher, Gehölze sowie Gebüsche und lebende Zäune nicht stark geschnitten oder gar entfernt werden.
Durch das Gesetz sollen Vögel und Insekten geschützt werden.
Auch wenn die Vorgaben im BNatSchG sehr streng sind und ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden kann, ist ein schonender Pflege- und Formschnitt im Frühling und Sommer gestattet. Allerdings nur, wenn es der Pflanze und ihrem Wachstum zugutekommt und Sie dadurch unerwünschten Wildwuchs eindämmen. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie Sträucher und Hecken zurückschneiden dürfen, wenn Sie dadurch die Verkehrssicherungspflicht bewahren. Ragen also die Äste auf den Gehweg oder die Fahrbahn und werden dadurch Verkehrsteilnehmer gefährdet, dürfen Sie zur Schere greifen.
Zur Verkehrssicherungspflicht zählt ebenfalls das Beseitigen von Schäden durch Stürme und andere Witterungsbedingungen. Droht durch ein abgeknicktes oder herausgerissenes Pflanzenteil eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer oder Anwohner, muss also ein Heckenschnitt durchgeführt werden.
Ebenfalls gestattet ist der Pflegeschnitt für Obstbäume und -gehölze. Wichtig ist hierbei jedoch, dass Sie darauf achten, Nist- und Brutstätten von Vögeln und Insekten durch Ihre Arbeiten nicht zu stören oder gar zu gefährden.
Neben dem gesetzlich geregelten Zeitraum für einen Hecken- und Baumschnitt sollten Sie auch die Witterungen beachten. Schneiden Sie sommergrüne Hecken im Spätherbst. Achten Sie dabei darauf, dass die Pflanze noch genügend Zeit zum Regenerieren hat, damit keine Frostschäden drohen. Nadelhölzer und immergrüne Hecken werden am besten im Frühjahr geschnitten, sobald es mehrere frostfreie Tage hintereinander gibt.
Behandlung von Gartenwasser
Viele Hagener Bürger*innen haben einen Gartenwasserzähler angemeldet, damit der am Jahresende abgelesene Wasserverbrauch bei der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden kann.
Diese Wassermenge wird gem. § 14 Abs. 4 Abwasserbeseitigungsabgabensatzung deshalb abgesetzt, weil sie nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt. Über den Gartenzähler darf daher z. B. die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden, da das genutzte Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird.
Das Wasser aus Schwimmbädern und Pools ist nach Definition des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 54 Abs. 1) als Abwasser anzusehen, da es durch Gebrauch bzw. Benutzung in seinen Eigenschaften verändert wurde. Mit chemischen Stoffen und Reinigungsmitteln in Verbindung gekommenes Wasser darf nicht in den Garten geleitet oder über andere Grundstücksteile dem Grundwasser durch Versickerung zugeführt werden. Das Wasser aus Schwimmbädern und Pools muss in den öffentlichen Schmutzwasserkanal abgeleitet werden, um eine Reinigung des Wassers in der Kläranlage vorzunehmen. Demnach sind hierfür auch die Schmutzwassergebühren zu zahlen.
Das Frischwasser zur Poolbefüllung ist daher über den hauseigenen Frischwasseranschluss vorzunehmen und fließt somit über den hauseigenen Wasserzähler. Das Wasser darf nicht über den Gartenwasserzähler laufen.
Des Weiteren möchten wir Sie in diesem Zusammenhang um einen sparsamen Umgang mit dem Frischwasser bitten. Helfen Sie mit, die Ressourcen zu schonen und mit einer umweltgerechten Behandlung des Wassers Ihre Gesundheit zu schützen!
Die Gemeinde Hagen a.T.W. hat in diesem Jahr den Prozess „Nachhaltige Kommune“ gestartet, um Ziele und Maßnahmen zu entwickeln, die die Grundlage für eine Nachhaltigkeitsstrategie unserer Kommune bilden. Wir möchten das Bewusstsein für Nachhaltigkeit in der Gemeinde stärken und nachhaltiges Handeln etablieren.
In diesem Zusammenhang beachten Sie die Möglichkeiten der Kuna-Förderrichtlinie (https://www.hagen-atw.de/Seiten/Kuna-Foerderrichtlinie.html?). Zum Zwecke des Klima-, Umwelt- und Naturschutz gewährt die Gemeinde Hagen a.T.W. unter anderem auch Zuwendungen für eine
umweltgerechte Behandlung von Regenwasser (z. B. Zisternen).
Der richtige Umgang mit der Herkulesstaude
Die Herkulesstaude verdrängt alle Pflanzen in ihrer Umgebung und vermehrt sich in rasantem Tempo. Ihre Dolden, die von Juni bis Oktober weiß blühen, können mit einem Durchmesser von 50 Zentimetern bis zu 10.000 Teilfrüchte hervorbringen.
Umweltschutzbeauftragter Ulrich Elixmann weist daraufhin, dass Gartenabfälle eine der häufigsten Ausbreitungsquellen darstellen. Wer eine Ausbreitung der Herkulesstaude verhindern will, muss sie bekämpfen, bevor sie im Herbst ihre Samen verstreut. Sobald die Pflanze geblüht hat, muss man die Dolden abschneiden, um eine Vermehrung zu verhindern. Liegen lassen darf man diese aber nicht, da die Samen oftmals noch notreif werden können. Sie gehören deshalb in den Hausmüll. Die Beseitigung zumindest der Blütenstände vor der Samenreife ist besonders bei den Beständen an Fließgewässern vordringlich, um die Verdriftung der Samen und die weitere Ausbreitung entlang des Gewässers zu unterbinden.
Die einfachste Methode zur Bekämpfung besteht im Ausstechen der obersten Wurzelschicht und der fachgerechten Entsorgung des Pflanzenmaterials. Einfaches Abstechen genügt nicht, dann treibt sie wieder aus. Diese Arbeiten müssen in kurzen Zeitabständen mehrfach wiederholt werden. Die Samen der Herkulesstaude sind nach Jahren noch keimfähig und dürfen deshalb nicht kompostiert werden. Sowohl Pflanze, wie Wurzeln sollten auf eine Deponie gebracht werden. Alle verwendeten Geräte sind nach dem Gebrauch zu reinigen, um anhaftenden Pflanzensaft und eventuell mitgeschleppte Samen zu beseitigen. Ansonsten besteht die Gefahr, sich nachträglich noch zu verbrennen bzw. durch verschleppte Samen neue Ausbreitungsherde zu schaffen.
Nicht nur der heimischen Pflanzenwelt wird die Herkulesstaude zur Bedrohung: Ihr Gift "Furocumarin" kann bei Hautkontakt eine allergische Reaktion auslösen. Unter Sonnenlicht kommt es, unter Umständen großflächig, zu schmerzhafter Blasenbildung und zu Entzündungen, die an Verbrennungen erinnern. Zum Schutz vor Dermatosen (Hautausschlägen) sollten Sie deshalb die Pflanze nicht ungeschützt berühren! Aufgrund der von der Herkulesstaude ausgehenden Gefahren ist bei der Bekämpfung auf komplette Schutzkleidung zu achten. Sollten die Pflanzen zum Zeitpunkt der Bekämpfung bereits übermannshoch sein, empfiehlt sich das Tragen eines Helmes mit Plexiglas-Gesichtsschutz oder einer Schutzbrille und Sie schützen das Gesicht vorsorglich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor. Die direkte Berührung mit der Pflanze hat auch noch weitere Folgen: Die eingeatmeten Dämpfe ihres Giftes können Übelkeit auslösen. Da bei Sonnenschein die stärksten allergischen Reaktionen ausgelöst werden, empfiehlt es sich, der Pflanze an bedeckten Tagen oder in den Abendstunden zu entfernen.
Siehe auch http://www.nabu-braunschweig.de/herkules.htm
Wildblumenwiesen im Herbst anlegen
Ulli Elixmann macht darauf aufmerksam, dass es auf Grund des heißen Klimas sinnvoller ist, Wildblumenwiesen im Herbst anzulegen, anstatt im Frühjahr. Da die Ansaat durch zu erwartende Herbstniederschläge unterstützt wird.
Durch einen frühen und langanhaltenden Blühzeitraum liefert die Osnabrücker Mischung Pollen und Nektar während der gesamten Insektensaison. Die ersten Keimlinge erscheinen dann bei feuchtem Boden nach zwei bis drei Wochen. Die Entwicklung der Wildpflanzen erstreckt sich über eine ganze Vegetationsperiode. Einige Samen sind hartschalig und keimen erst im folgenden Frühjahr.
Ab dem zweiten Frühjahr ist ein Schnitt sinnvoll, danach nur alle zwei Jahre erforderlich, um Gehölzbewuchs zu verhindern. Die Stauden-Wintersteher sind für Wildbienen und andere Insekten ein wichtiger Unterschlupf und bieten Vögeln im Herbst und Winter wichtige Nahrungsressourcen.
Wer Interesse an dem Anlegen einer Wildblumenwiese im heimischen Garten oder woanders hat, kann sich gerne an den Umweltschutzbeauftragten Ulli Elixmann (mobil 0152/09450756) wenden. Diese werden übrigens bezuschusst, weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hagen-atw.de/Seiten/Kuna-Foerderrichtlinie.html?