Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Weiterführende Informationen:

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber*innen, geduldete sowie vollziehbar ausreisepflichtige Personen, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.


Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr