Gemeindekasse
Die Gemeindekasse wickelt zentral den gemeindlichen Zahlungsverkehr ab. Sie hat Ausgaben termingemäß zu leisten und Einnahmen rechtzeitig einzuziehen. Zur Kassenführung gehört auch die Verwaltung der Geldmittel und die Verwahrung von Wertgegenständen (Sparbücher, Urkunden, Verträge, etc.). Ferner nimmt die Gemeindekasse die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (Steuern, Gebühren, Bußgelder etc.) wahr. Dies sind zum Einen eigene Ansprüche, zum Anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe einzuziehen sind. Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
Wir empfehlen Ihnen den für Sie und uns einfachsten Zahlungsweg: Erteilen Sie uns bei wiederkehrenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung.
Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes und helfen somit Kosten zu sparen.
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