Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmaktionsplanung (Runde 4)
Der Wege- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Hagen a.T.W. hat in der Sitzung am 17.04.2024 die Durchführung der öffentlichen Auslegung der Ergebnisse der Lärmkartierung zur Kenntnis genommen und der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, die Öffentlichkeit über den Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) einschließlich der vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmen zu informieren sowie die Möglichkeit zur Beteiligung zu eröffnen. Die Öffentlichkeit ist nach § 47 d III BImSchG zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören und soll rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen sowie die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen und die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren. Gegebenenfalls sind Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind. Der Schwerpunkt der Bearbeitung in Runde 4 liegt auf einer Überprüfung und Überarbeitung bestehender Lärmaktionspläne bis zum 28.07.2024.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist zu ermitteln, inwiefern die Gemeinde Hagen a.T.W. betroffen ist von Lärmemissionen, die auf Hauptverkehrswegen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr sowie Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung) generiert werden. Dieser Wert konnte im Gemeindegebiet von Hagen a.T.W. bislang nur auf der L 95 (Kreisverkehr Hüttenstr. bis Kreisverkehr Lengericher Str.) mit 8.800 Kfz/Tag und L 89 (Gemeindegrenze Hasbergen bis Stadtgrenze Tecklenburg) mit 8.500 Kfz/Tag ermittelt werden. Alle anderen Straßen liegen unterhalb des vorgenannten Schwellenwerts.
Entwurf Lärmaktionsplan Hagen a.T.W. (Runde 4)
Präsentation zum Lärmaktionsplan Hagen a.T.W. (Runde 4)
Der Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) liegt in der Zeit vom 14.05.2024 bis 30.05.2024 in Zimmer 6 und 1a des Rathauses der Gemeindeverwaltung Hagen a.T.W. , Schulstr. 7, 49170 Hagen a.T.W., während der Dienststunden
montags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
mittwochs (geschlossen)
donnerstags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während des oben genannten Zeitraums besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@hagen-atw.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax).
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.