Rundfunkgebühren

Weiterführende Informationen:

Annahme und Bestätigung der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. auf Ermäßigung der Gebühren für den Fernsprechanschluss.

Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ermäßigung der Fernsprechanschlussgebühren.


Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
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