Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste: Schöff*innen
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Hagen a.T.W. für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bad Iburg und den Strafkammern des Landgerichts Osnabrück.
Der Rat hat in der Sitzung am 11.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffi*innen für das Landgericht Osnabrück und das Amtsgericht Bad Iburg gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.05.2023 bis zum 30.05.2023 zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 6 aus: Mo.- Fr. 8.00 - 12:30 Uhr, Mo.- Di. 14.00 – 16.00 Uhr, Do. 14.00 – 18.00 Uhr.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich bei der Gemeinde Hagen a.T.W., Schulstr. 7, 49170 Hagen a.T.W. oder zu Protokoll während der Öffnungszeiten des Rathauses (FD 2 Herrn Franke/Zimmer-Nr. 6) Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Gez. Möller
Hagen a.T.W., den 17.05.2023