Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht
Weiterführende Informationen:
Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht
Ausgabe von Erst- u. Folgeanträgen zur Feststellung der Schwerbehinderung durch das Landessozialamt, Iburger Str. 30, 49082 Osnabrück.
Hier finden Sie einen kostenlosen Ratgeber zum Schwerbehindertenrecht: https://www.fachanwalt.de/magazin/schwerbehindertenrecht/
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
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Serviceportal Niedersachsen /
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Anträge / Formulare
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Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Was sollte ich noch wissen?
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Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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