Reisepass - Vorläufiger Reisepass
Weiterführende Informationen:
Im Rathaus (im Flur vor dem Bürgeramt) gibt es die Möglichkeit mit dem Ausweisautomaten "Speed Capture Station" u. a. ein digitales Lichtbild anfertigen zu lassen. Die Nutzung kostet 8,00 € und wird ebenso anschließend im Bürgeramt bezahlt.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines
Expresspass
es (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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weiterführende Links
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Verfahrensablauf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Bemerkungen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Es ist
nicht
zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können a uf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können a uf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
weiterführende Links
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer:
1
Jahr
Bearbeitungsdauer
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die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort
0
Tage
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Gebühr:
26,00 € EUR
Kontakte: