Familienförderung

Weiterführende Informationen:

Die familienfördernden Leistungen und der Familienpass können im Rathaus, Zimmer Nr. 5/ Fachdienst 2 Ordnung, Soziales, Jugend und Verkehr beantragt werden.

Der Familienpass ist für ein Jahr gültig. Die Verlängerung muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einkommensteuererklärung des vorletzten Jahres

Rechtsgrundlage

Richtlinie für familienfördernde Leistungen der Gemeinde Hagen a.T.W.


Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr