Auskunfts- und Übermittlungssperre
Leistungsbeschreibung
Auskunftssperre Einrichtung
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Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Übermittlungssperren im Melderegister EintragungNach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Rechtsgrundlage
Auskunftssperre EinrichtungÜbermittlungssperren im Melderegister Eintragung
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weiterführende Links
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskunftssperre EinrichtungÜbermittlungssperren im Melderegister Eintragung
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- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
- formloser Antrag
Bemerkungen
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Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Auskunftssperre Einrichtung
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Übermittlungssperren im Melderegister EintragungDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Auskunftssperre Einrichtung
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Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer:
2
Jahre
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperre Einrichtung
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Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Welche Gebühren fallen an?
Auskunftssperre Einrichtung
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
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Es fallen keine Gebühren an.
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
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