Hundeanmeldung
Weiterführende Informationen:
Im Zimmer 1 des Rathauses können sich Hundehalter kostenlose Hundekotbeutel abholen.
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur 'Hundehaltung Abmeldung'.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur 'Hundehaltung Abmeldung'.
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Kommunale Satzung
Kurztext
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
15.05.2013