Entwässerungsgebühren
Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Die Gebühr für die Einleitung der häuslichen und industriellen Abwässer beträgt 1,65 €/m³.
Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Für Grundstücke, die an Anlagen und Einrichtungen der dezentralen Abwasserentsorgung angeschlossen sind, werden für das Entleeren aus Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen) bzw. Abwassersammelanlagen (abflusslose Gruben) Gebühren erhoben.
Die Gebühr beträgt 45,10 €/m³ für Kleinkläranlagen und/oder für abflusslose Gruben.
Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe wird nach der Zahl der Bewohner des Grundstückes festgesetzt.
Sie beträgt jährlich 17,90 € pro Person.
Oberwassergebühr
Die Oberwassergebühr (Regenwasser) richtet sich nach der überbauten und befestigten Fläche des jeweiligen Grundstückes.
Sie beträgt 28,40 € je angefangene 100 m² überbauter und befestigter Fläche.