Hundeabmeldung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Rechtsgrundlage
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Kommunale Satzung
weiterführende Links
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- ausgefülltes Abmeldeformular
Bemerkungen
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Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "
Hundehaltung Anmeldung
".
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Es fallen keine Gebühren an.