Fahrerlaubnis - Umstellung/Umtausch EU-Führerschein
Führerschein: Umtausch - in EU-Führerschein
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Besitz eines Führerscheins sind, der vor dem 18.1.2013 ausgestellt wurde (egal ob es sich hierbei um den grauen, den rosafarbenen oder bereits einen Kartenführerschein handelt), besteht für Sie die Verpflichtung, diesen Führerschein in ein neues EU-einheitliches Dokument umzutauschen. Aber keine Eile mit dem Umtausch Ihres Führerscheins in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein. Dieser Umtausch muss nicht „von heute auf morgen“ vorgenommen werden. Die Fristen, bis zu denen der Umtausch spätestens abgewickelt werden muss, umfassen einen Zeitraum vom 19.01.2022 bis zum 19.01.2033 – je nach Ihren Geburtsdatum beziehungsweise Ausstellungsdatum Ihres jetzigen Führerscheins.
Unabhängig von diesen Fristen ist der Besitz eines Kartenführerscheins Voraussetzung für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins, der Ausstellung einer Fahrerkarte oder der Erteilung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Personenkraftwagen für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Kurzbeschreibung
Umtausch in EU-Führerschein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihren bisherigen Führerschein im Original
- Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel
- ein biometrischen Lichtbild
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde für den Fall, dass Sie im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheins sind, der bis zum 31.12.1998 nicht von der Kreisverwaltung Osnabrück ausgestellt wurde oder für den Fall, dass ihr bisheriger Führerschein nicht mehr lesbar ist. Hier geht es zu den Dienstleistungen Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift beim Landkreis Osnabrück und Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift bei einer anderen Behörde. Die benötigten Formulare finden Sie dort in der Rubrik Formularpool.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden. Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen für die Bearbeitung Ihres Antrags Gebühren in Höhe von 30,40 € an. Diese werden für Sie bequem per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Stichtage zum Pflichtumtausch Ihres Führerscheins in den EU-einheitlichen Kartenführerschein:
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (grau und rosa)
Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber Umtausch bis zum
Vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Führerscheine, die vom 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgestellt wurden (bereits Karte)
Ausstellungsjahr Umtausch bis zum
1999 – 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033
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