Familienförderung
Als familiengerechte Kommune liegen der Gemeinde Hagen a.T.W. Familien besonders am Herzen. Die Familie ist das Fundament jedes Einzelnen und unserer Gesellschaft. Die Gemeinde Hagen a.T.W. sieht es als eine wichtige Aufgabe an, in diesem Sinne gute Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Aus diesem Grunde hat der Rat eine Richtlinie zur Familienförderung verabschiedet.
Danach erhalten Familien ab drei Kindern familienfördernde Leistungen wie z.B. eine Saisonkarte für das Hagener Freibad. Alleinerziehende, Sozialhilfeempfänger*innen und Leistungsempfänger*innen nach dem Sozialgesetzbuch II werden in begründeten Fällen ab dem 1. Kind in die gemeindlichen Leistungen der Ziff. 1 –3, 5 bis 7 und 9 mit einbezogen.
Die familienfördernden Leistungen und der Familienpass können im Rathaus, Zimmer Nr. 5 beantragt werden. Mitzubringen ist die Einkommenssteuererklärung des vorletzten Jahres bei Familien mit mehr als drei Kindern. Antragsteller*innen mit weniger als 3 Kindern müssen aktuelle Einkommensunterlagen vorlegen (z.B. Lohnabrechnungen, Leistungsbescheide etc.). Alleinerziehende, Sozialhilfeempfänger*innen und Leistungsempfänger*innen nach dem Sozialgesetzbuch II können auch Kosten für die Unterkunft und Versicherung (Hausrat und private Haftpflichtversicherung) geltend machen. Die entsprechenden Unterlagen sind ebenfalls einzureichen.
Der Familienpass ist für ein Jahr gültig. Die Verlängerung muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Unser Ansprechpartner:
Antragsformular und Richtlinien