Anmeldung der Schulneulinge für den Besuch der Grundschulen (Schuljahr 2026/2027)
Die Grundschulen St. Martin und Gellenbeck (inkl. dem Nebenstandort in Natrup-Hagen) werden die Erziehungsberechtigten im April 2025 schriftlich über die Anmeldung und deren Durchführung informieren.
Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres 2025/2026 die Schulpflicht. Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbeginn erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen.
Für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 30. September 2026 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 1. Mai 2026 in der jeweiligen Schule abzugeben.
Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Gebrechen die Schule nicht besuchen können, müssen trotzdem angemeldet werden. Diese Kinder können dann aufgrund eines schulärztlichen Attestes vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Kinder, die bereits im vergangenen Jahr angemeldet wurden, brauchen nicht erneut angemeldet zu werden.
Grundschule St. Martin: Telef.: 05401 9403
E-Mail: info@gs-sankt-martin.de
Grundschule Gellenbeck: Telef.: 05405 7255
E-Mail: sekretariat@gs-gellenbeck.de