Sterbeurkunde
Leistungsbeschreibung
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde AusstellungWenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
Sterbeurkunde beantragenDas Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Rechtsgrundlage
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im AuslandMehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
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weiterführende Links
Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)
Sterbeurkunde beantragen
weiterführende Links
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
- deutsche Sterbeurkunde
- gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)
- Identitätsnachweis (Kopie)
Voraussetzungen
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- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
-
einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
- Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
-
Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Teaser
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
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Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde AusstellungWenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Sterbeurkunde beantragenDie Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Verfahrensablauf
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im AuslandMehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde AusstellungSterbeurkunde beantragen
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- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars müssen Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formulars aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
- Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Zuständige Stelle
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
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Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde AusstellungZuständig ist das Standesamt, dass die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.
Sterbeurkunde beantragenDie Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Rechtsbehelf
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
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Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Sterbeurkunde beantragenLehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Bemerkungen
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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- Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz
Welche Fristen muss ich beachten?
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
Sterbeurkunde beantragen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Keine
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Welche Gebühren fallen an?
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
Sterbeurkunde beantragen
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für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr:
7,50 € EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr:
15,00 € EUR
Mehrsprachiges Formular zu einer deutschen Sterbeurkunde
Gebühr:
10,00 € EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr:
7,50 € EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr:
15,00 € EUR