Bestattungswesen Ortsteil Obermark
Leistungsbeschreibung
Bestattung anmelden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet. Je nach Region können Sie wählen zwischen
Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
Bestattungskosten Übernahme- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG).
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
- die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
- die Kinder,
- die Enkelkinder,
- die Eltern,
- die Großeltern
- und die Geschwister
Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
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Rechtsgrundlage
Bestattung anmeldenBestattungskosten Übernahme
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Für die Bestattung
Bestattungskosten Übernahme- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
- ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache
- Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung
- Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
- Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
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Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.
Bestattungskosten Übernahme- Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
- Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
- Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.
Teaser
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Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.
Verfahrensablauf
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Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.
Zuständige Stelle
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Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
- für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)
Rechtsbehelf
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Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Bemerkungen
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Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Bestattungskosten Übernahme- Gemeinden
- Kirchen, Kirchengemeinden
- andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
§ 74 SGB XII garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die „erforderlichen Kosten“. Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bestattungskosten ÜbernahmeDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover, in dem/der die Person verstorben ist. Hat die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen, ist abzustellen auf den Landkreis, die kreisfreie Stadt und die Region Hannover, in dem/der die Leistungen gewährt wurden.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Bestattungskosten Übernahme
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Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Welche Gebühren fallen an?
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Bestattungskosten Übernahme
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Die Anmeldung selbst ist kostenlos.
Es fallen Gebühren an für
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Gebühr:
kostenfrei
Es fallen keine Gebühren an.
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