Neufassung der Richtlinie für Familienförderung
Die Familie ist das Fundament jedes Einzelnen und unserer Gesellschaft. Die Gemeinde Hagen a.T.W. sieht es als eine wichtige Aufgabe an, in diesem Sinne gute Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 wurde ein Prüfauftrag für die Erhöhung der Einkommensgrenze für familienfördernde Leistungen beschlossen. Im vergangenen Jahr erhielten 59 Familien eine Förderung.
Die letzte Aktualisierung der Richtlinie erfolgte zum 01.01.2019. Die gestiegene Lohnentwicklung und Lebenshaltungskosten erfordern eine Anpassung der Einkommensgrenzen, deren Unterschreitung zu den meisten Leistungen der Richtlinie berechtigen. Bei der Anpassung der Beträge wurde die offizielle Lohnentwicklung in Niedersachsen zugrunde gelegt. Die Beträge der Einkommensgrenzen wurden um 12% angehoben (auf volle Hunderter gerundet). Ferner erfolgten redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten. Hierzu zählen z.B. Anpassungen an den Bildungsgutschein und der Jugendmusikschulsatzung, sowie die Bezuschussung des Mensaessens auch in den Grundschulen, welches es vor 5 Jahren noch nicht gab.
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